Die Mindestgröße für ein behindertengerechtes Badezimmer

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Behindertengerechte Badezimmer müssen groß genug sein, um Rollstuhlbewegungen aufnehmen zu können.

Behindertengerechte Badezimmer müssen groß genug sein, um Rollstühle aufzunehmen, und ausreichend Platz bieten, damit die Stühle leicht gedreht werden können. Das ADA (Americans with Disabilities Act) schreibt auch die Konfiguration der Armaturen im Raum vor, damit sie von Rollstuhlfahrern leicht erreicht werden können.

Richtlinien für Bodenflächen

Die erforderliche Mindestfläche für ein behindertengerechtes Badezimmer beträgt 30 x 48 Zoll. Der Raum kann einen vorwärts oder parallelen Zugang zur Badausstattung bieten, und ein Teil des Bereichs kann unter dem Gerät, solange genügend Platz für die Knie und Zehen der Person in der Rollstuhl.

Wendebereichsanforderungen

Damit ein Rollstuhl eine 180-Grad-Drehung ausführen kann, benötigt er einen Raum mit einem Mindestdurchmesser von 60 Zoll. Auf engstem Raum befinden sich Gänge mit einer Breite von 36 Zoll, die Dreipunkt-Rollstuhldrehungen aufnehmen akzeptabel, und der Raum kann Bereiche unter den Vorrichtungen umfassen, solange der erforderliche Knie-Zehen-Abstand vorhanden ist unter der Voraussetzung.

Zugangstürspezifikationen

Zusätzlich zu den Platzverpflichtungen müssen behindertengerechte Badezimmer Türen haben, die breit genug sind, damit Standardrollstühle ungehindert hindurchfahren können. Wenn das Badezimmer einen offenen, geraden Eingang hat, muss die Tür mindestens 32 Zoll breit sein. Wenn sich das Badezimmer jedoch abseits eines Flurs befindet und der Rollstuhl gedreht werden muss, um den Raum zu betreten, ist eine Türöffnung von mindestens 36 Zoll erforderlich.

Erforderliche Spülenabmessungen

Das Waschbecken bietet nicht nur ausreichend Platz für ein leichtes Ein- und Aussteigen und Bewegen im Badezimmer, sondern muss sich auch auf einem für behindertengerechten Zugang und Betrieb geeigneten Niveau befinden. Die Spülen müssen mindestens 17 Zoll von der Rückwand nach außen ragen und darunter einen offenen Raum mit einem Mindestabstand von 29 Zoll vom Schürzenboden zum Boden haben. Der erforderliche Platzbedarf muss 30 Zoll breit und 48 Zoll tief sein, damit der Rollstuhl problemlos darunter passt. Die Spüle sollte nicht höher als 34 Zoll sein und zwischen der Vorderkante der Schrankkante und der Schüssel der Spüle nicht mehr als 2 Zoll Gegenraum haben, um einen einfachen Zugang zum Händewaschen zu ermöglichen.

Toiletten- und Urinalanforderungen

Toilettensitze müssen zwischen 17 und 19 Zoll über dem Boden und Urinale nicht höher als 17 Zoll sein. Der bündige Griff an beiden Vorrichtungen darf nicht höher als 30 cm über dem Boden installiert werden und muss sich auf der am besten zugänglichen Seite des Geräts befinden. Wenn die Einheiten von Kabinen umschlossen sind, müssen die Stände mindestens 60 Zoll breit und tief genug sein, damit die Geräte von vorne oder von den Seiten zugänglich sind. Sicherheitsstangen oder vergleichbare Stützen sind auf beiden Seiten der Toilette oder des Urinals erforderlich.