Was ist die ADA-Anforderung für Gebäude mit Treppen?
Die ADA verlangt, dass Gebäude für Rollstuhlfahrer zugänglich sind.
Die 1990 unterzeichnete ADA, kurz für American with Disabilities Act, verbietet dies Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und diktiert auch bundesweit vorgeschriebene Anforderungen für Gebäude. Daher bieten die ADA-Anforderungen behinderten und behinderten Menschen Zugang zu öffentlichen und privaten Gebäuden, die sie sonst nicht gehabt hätten. Ein wesentlicher Bestandteil der ADA-Konformität eines Gebäudes sind die Treppen zum Gebäude. Die ADA legt in ihren Richtlinien zur Barrierefreiheit für Gebäude und Einrichtungen die Anforderungen für Treppen fest.
Treppenhöhe
Gemäß den ADA-Richtlinien zur Barrierefreiheit für Gebäude und Einrichtungen müssen Treppen ADA-zugänglich sein und "einheitlich sein" Steigrohrhöhen und gleichmäßige Profiltiefen. "Treppenstufen (die vertikalen Abschnitte) müssen mindestens 4 Zoll hoch sein und dürfen 7 Zoll nicht überschreiten hoch. Die Laufflächen (die horizontalen Flächen) müssen mindestens 30 cm tief sein, gemessen von Steigrohr zu Steigrohr. Die Laufflächen (von Seite zu Seite) können sich nicht in der Höhe ändern, und die Laufflächen dürfen keine Neigung von mehr als 1:48 aufweisen. Die ADAAG gibt an, dass die Nase (oder Vorderkante) eines Profils maximal 1/2 Zoll betragen darf. ADAAG erklärt außerdem: "Bei Nasen, die über vertikale Steigrohre hinausragen, muss die Unterseite der Vorderkante gekrümmt oder abgeschrägt sein." Zusätzliche ADA-Anforderungen gelten für die Profilenase.
Handläufe und Gangrampen für Erwachsene
Es gibt verschiedene Anforderungen an Handläufe auf Treppen. Zum Beispiel gibt die ADAAG an, dass Handläufe "auf beiden Seiten von Treppen und Rampen vorgesehen" und "durchgehend innerhalb der volle Länge jeder Treppenfahrt oder Rampenfahrt. "" Handläufe müssen in den Gängen, die den Sitz bedienen, nicht durchgehend sein ", so die ADAAG Zustände. Gangrampen müssen "an beiden Seiten oder innerhalb der Gangbreite mit einem Handlauf versehen sein". ADAAG gibt an, dass auf Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 Zoll keine Handläufe erforderlich sind. Außerdem muss der Abstand zwischen Handlauf und Wand mindestens 1 1/2 Zoll betragen.
Höhe und Grifffläche der Handläufe
Die ADAAG schreibt vor, dass die Höhe (Greiffläche) der Handläufe 38 Zoll nicht überschreiten und mindestens 34 Zoll über Treppenkanten und Rampenflächen liegen darf. Handläufe müssen sich in einer "gleichmäßigen Höhe über den Treppenkanten und Rampenoberflächen" befinden, so die ADAAG. Die Greifflächen für Handläufe dürfen nicht blockiert und die Handlaufhalterungen an der Unterseite angebracht werden des Handlaufs gelten nicht als Hindernisse, da sie mehreren Richtlinien folgen, die in der ADAAG.
Treppen- und Rampenhandlaufanforderungen für Kinder
Die Anforderungen an ADA-Rampen und Handläufe sind für Kinder unterschiedlich, oder wenn "Kinder die Hauptnutzer in einem Gebäude oder einer Einrichtung sind", wie z eine Grundschule, die alle ADA-Handlaufspezifikationen für Erwachsene und einen zweiten Satz Handläufe in geringerer Höhe für benötigt Kinder. Dieser Handlauf muss eine maximale Höhe (Greiffläche) von 28 Zoll haben, gemessen von der Rampe oder der Oberfläche oder der Treppenkante. Um ein Einklemmen bei Kindern zu vermeiden, gibt die ADAAG an, dass zwischen dem oberen und unteren Handlauf ein vertikaler Abstand von mindestens 9 Zoll vorgesehen werden muss.
Handlaufspezifikationen
ADA schreibt vor, dass Handläufe mit kreisförmigem Querschnitt mindestens 1 1/2 Zoll und höchstens 2 Zoll Außendurchmesser aufweisen müssen und den ADA-Anforderungen an die Greifbarkeit entsprechen müssen. Nicht kreisförmige Querschnitte müssen einen Mindestumfang von 4 Zoll mit einem entsprechenden Maximum von 6-1 / 4 Zoll haben. Die Querschnittsabmessung muss maximal 2-1 / 4 Zoll betragen. Außerdem gibt die ADAAG an, dass "Handläufe sich nicht innerhalb ihrer Armaturen drehen dürfen", Handläufe über Treppen- und Rampenläufe hinausragen müssen. Die Ausnahme von dieser Handlauflänge bilden Gänge, in denen Sitzplätze dienen, bei denen die Handläufe für den Zugang zu Sitzplätzen unterbrochen sind. Zusätzliche ADA-Anforderungen gelten für obere und untere Verlängerungen an Rampen.
Zusätzliche ADA-Anforderungen
Die ADA verlangt auch, dass Gebäude Bordsteinrampen haben. Wie in der ADAAG angegeben, "müssen Übergänge von Rampen zu Spaziergängen oder Straßen bündig und frei von abrupten Änderungen sein." Die ADA-Konformität gilt für Rampen, definiert als "beliebige" Teil einer zugänglichen Route mit einer Neigung von mehr als 1:20. "Darüber hinaus fallen Aufzüge in den Zuständigkeitsbereich der ADA, solange der Aufzug nicht nur für Fracht. Zusätzliche technische Anforderungen für Bereiche in und um Gebäude sind in den ADA-Richtlinien für Barrierefreiheit für Gebäude und Einrichtungen enthalten.